In Zusammenarbeit mit dem Kunden erstellen wir ein Kompetenzmodell für jede Arbeitsstelle. Beschrieben werden die geforderten Fähigkeiten und, falls nötig, Bescheinigungen, die die Fachkompetenzen des Arbeiters bestätigen.
Wir schicken ein Briefing mit der Beschreibung der Voraussetzungen und der von dem Arbeitgeber angebotenen Leistungen an die ausländischen Gesellschaften, deren Ziel ist, das Interesse neuer Bewerber zu erwecken. Dann suchen wir nach entsprechenden Bewerbern in unserem Datenbank.
Analyse der Bewerbungen und Zuordnung aufgrund der relevanten Kriterien. Das Ziel ist, eine Liste der Bewerber zu erstellen, deren Fähigkeiten dem Kompetenzmodell entsprechen.
Ein direktes Interview, das von unseren Partnern aus der Ukraine durchgeführt wird, ist die Hauptquelle der Informationen über den Bewerber. Das Vorstellungsgespräch besteht sowohl aus biografischen Fragen, als auch solchen Fragen, die mit Kompetenzen verbunden sind. Die Informationen helfen uns, ein vorläufiges Berufsprofil des Bewerbers zu erstellen. Das Interview konzentriert sich auf drei Gebiete:
Um die in den Bewerbungen enthaltenen Informationen zu bestätigen, werden die Referenzen aller Bewerber überprüft.
Am Ende des Einstellungsprozesses bekommt der Kunde einen Bericht über die empfohlenen Kandidaten.
Nach Bestätigung der ausgewählten Bewerber fertigen wir eine Absichtserklärung des Arbeitgebers (Kundenbetrieb) aus. Diese Erklärung wird durch das zuständige Kreisarbeitsamt bestätigt und akzeptiert, und ist somit die Rechtsgrundlage für ein 6-Monate-Visum und eine Arbeitserlaubnis in Polen. Der Prozess dauert in der Regel 2 Wochen.
Manche Bewerber haben schon ein Visum bekommen, wodurch der Entsendungsprozess bis zu 2 Tage verkürzt wird. Nach einem oder zwei Monaten einer guten Arbeit, d.h. nachdem wir eine entsprechende Bestätigung von dem Kunden bekommen, dass der Arbeiter geeignet für die Arbeit ist, stellen wir einen Antrag auf Arbeitserlaubnis für 2 Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr bei dem zuständigen Woiwodschaftsamt.
Sollte der Mitarbeiter die Voraussetzungen nicht erfüllen. z.B. wegen mangelnden Engagements, Kompetenz oder Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen, ersetzen wir ihn durch einen weiteren Bewerber, ohne dass der Kunde die Kosten dafür übernehmen muss.